I. ADHS-Diagnostik
als eigenständige Leistung für Selbstzahler / Erstattung durch die PKV
Die ADHS-Diagnostik als separate Leistung wird leider nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt und kann daher nur als Selbstzahler in Anspruch genommen werden. Private Krankenversicherungen übernehmen i.d.R. zumindest zum Großteil die Kosten. Dies ist jedoch abhängig vom Versicherungsvertrag. Bitte klären Sie die Erstattung bei Bedarf vorab mit Ihrer Versicherung ab.
1. Kontaktaufnahme & Terminvergabe
Bitte nutzen Sie für eine Terminvereinbarung die Kontaktseite, ich werde Sie dann per E-Mail über Terminoptionen informieren. Der Diagnostikprozess dauert ca. 6 Stunden und wird vollständig von mir persönlich durchgeführt. Gemeinsam achten wir auf das richtige Tempo und auf Pausen. Die Diagnostik wird i.d.R. an einem Tag durchgeführt, abweichend können auch zwei halbe Diagnostik-Tage vereinbart werden.
2. Behandlungsvereinbarung
Mit den Terminoptionen bekommen Sie auch eine Behandlungsvereinbarung per E-Mail zugeschickt. Möchten Sie danach einen konkreten Termin für die ADHS-Diagnostik buchen, müssen Sie der Behandlungsvereinbarung zustimmen. Mit der Bestätigung des gewählten Termins von meiner Seite wird die Behandlungsvereinbarung wirksam und der Termin ist verbindlich für Sie reserviert.
3. Einreichen von Dokumenten
Sie erhalten nach der Behandlungsvereinbarung Dokumente zum Ausfüllen, die Sie eingescannt oder abfotografiert über einen DSGVO-konformen Server zurückschicken können.
4. ADHS-Diagnostik
Der Diagnostikprozess umfasst folgende Einheiten:
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Klinische und biografische Anamnese
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Strukturierte ADHS-Symptomerfassung (Interview)
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Normierte ADHS-Testdiagnostik
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Differentielle Testdiagnostik
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Standardisierte Fremdanamnese
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Zeugnisse
5. Ausführlicher Befundbericht und Abschlussgespräch
Die Diagnosestellung erfolgt zusammen mit einer ausführlichen Darstellung und Diskussion der Ergebnisse aller diagnostischen Einheiten im Befundbericht. Der Befundbericht wird im Tagesverlauf der Diagnostik verfasst und im Abschlussgespräch besprochen.
Die detaillierte Ausführung des Befundes soll Ihnen Klarheit über Ihre individuellen Ausprägungen geben und bietet einer möglichen psychotherapeutischen und/oder medikamentösen Behandlung durch einen psychotherapeutischen oder ärztlichen Kollegen/Kollegin eine möglichst nachvollziehbare Grundlage.
Honorar
Als approbierter Psychotherapeut biete ich eine umfassende und strukturierte Diagnostik der Aufmerksamkeitsdefizit- /Hyperaktivitätsstörung an.
Alle Einzelleistungen der Diagnostik werden gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Im Regelfall sind die Gesamtkosten für die vollständige ADHS-Diagnostik 750,10 €.
Kostenaufstellung nach GOP*
GOP
Anzahl
Leistungsbeschreibung
812a
860a
807a
855a
855a
80
804a
2
1
1
3
2
1
1
2 x 25 min. Psychotherapeutische Sprechstunde
Biographischen Anamnese
Fortführung biog. Anam., mit Bezugsperson
Testbatterien
Standardisierte klinisch-diagnostische Interviews
Schriftliche gutachtliche Äußerung
Psychotherapeutische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch
Gebühr in €**
134,06
123,34
53,62
227,25
151,5
40,22
20,11
Summe:
750,10 €
* gemäß gemeinsamer Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung, den Beihilfestellen von Bund und Ländern (außer Schleswig-Holstein) und der Bundespsychotherapeutenkammer, mit Geltung ab 1. Juli 2024
** Die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sieht verschiedene Honorarsätze vor. Der sogenannte 1,8-fache bzw. 2,3-fache Satz ist dabei der Regelsatz, der bei den meisten Therapien und Diagnostiken angewendet werden soll. Diese Sätze stellen also keinen erhöhten oder „besonderen“ Tarif dar, sondern ist der gängige Abrechnungssatz im Rahmen der psychotherapeutischen Versorgung.
II. ADHS-Diagnostik
im Rahmen einer Psychotherapie
Eine vertiefende ADHS-Diagnostik kann bei mir alternativ auch im Rahmen einer Psychotherapie erfolgen. Neben der ADHS-Diagnostik als separate Einzelleistung biete ich auch Psychotherapie an. Bitte beachten Sie aber, dass die Anzahl an Psychotherapieplätzen leider begrenzt ist.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und Beihilfeträger die Kosten für die Therapie vollständig. Dies ist aber abhängig von Ihren vereinbarten Konditionen und sollte im Zweifel vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle geklärt werden. Das Honorar erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.
Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte
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Besteht Leidensdruck und der Wunsch nach diagnostischer Klärung und Behandlung, können Sie aufgrund der schwierigen Lage in der Versorgung, bei Ihrer GKV eine Kostenerstattung für eine Psychotherapie beantragen.
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Wird diese bewilligt, können zunächst 2-4 probatorische Sitzungen für eine erste diagnostische, anamnestische und biografische Einordnung stattfinden.
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Danach würden beide Seiten entscheiden, ob eine sogenannte Kurzzeit-Therapie mit 12 Sitzungen beantragt werden soll. In diesem Rahmen kann eine vertiefte diagnostische Klärung, Edukation und erste Behandlung erfolgen.
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Sollte danach ein weiterer Bedarf für eine Behandlung bestehen, könnten weitere Sitzungen bei Ihrer GKV beantragt werden.
-
Bei einer Kostenerstattung entstehen Ihnen keine eigenen Kosten. Möchten Sie im Vorfeld aber ein orientierendes Gespräch bei mir einholen, wird dieses von der GKV leider nicht erstattet.
Was ist Kostenerstattung?
Recht auf eine Behandlung
Die Kostenerstattung basiert auf dem Recht auf Behandlung. Psychotherapie gehört in Deutschland zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, die die Kosten in der Regel vollständig übernehmen. Die Anzahl der zugelassenen PsychotherapeutInnen wird jedoch staatlich begrenzt (“Kassensitze”). Approbierte Psychotherapeuten müssen meist viele Jahre warten, bis ein freier Kassensitz übernommen werden kann. Dadurch sind die Wartezeiten auf einen Therapieplatz sehr lang und liegen bundesweit im Durchschnitt bei ca. 6 Monaten.
Obwohl gut belegt ist, dass die Versorgungslage schwierig ist, machen es die gesetzlichen Krankenversicherungen ihren Versicherten, die akut unter Leidensdruck stehen, leider schwer, eine zeitnahe Psychotherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten ohne Kassensitz zu beginnen. Die gesetzlichen Krankenkassen wollen für das Recht auf eine Behandlung erst Belege, dass eine Behandlung dringend empfohlen wird und dass der Versicherte keinen Therapieplatz bei einem “Kassensitz” gefunden hat.
[1] Ergebnis der Evaluation der Psychotherapie-Strukturreform durch den Innovationsausschuss des gemeinsamen Bundesausschusses, PTREFORM – Evaluation der Psychotherapie-Strukturreform vom 16.10.2023
Organisatorischer Aufwand für eine Kostenerstattung
Anders als das einfache Verwenden der Gesundheitskarte, ist die Kostenerstattung daher leider mit Arbeit im Vorfeld verbunden. Im Durchschnitt werden ca. 50 % der Anträge auf Kostenerstattung bewilligt. Aber mit einer guten Zusammenstellung der Dokumente für die Beantragung einer Kostenerstattung können Sie Ihre Chancen optimieren. Leider nutzen Krankenkassen Formfehler aus, um das Recht auf eine zeitnahe Behandlung durch Kostenerstattung abzulehnen. Die besten Chancen haben Sie daher, wenn Sie folgende notwendige Unterlagen vollständig und ohne Formfehler bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
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Eine Psychotherapeutische Sprechstunde wahrnehmen
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Termine werden durch die Terminservice der 116117 vergeben
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In der psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten Sie das sogenannte
PTV 11-Formular, aus dem der Behandlungsbedarf hervorgeht. -
Wichtig: Für eine Kostenerstattung sollte das PTV 11-Formular sehr bestimmte Angaben enthalten.
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Termin bei Ihrem Hausarzt/Psychiater wahrnehmen
Dort lassen Sie sich folgendes ausstellen:-
1. Ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung
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2. Konsiliarbericht
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Dokumentation von kontaktierten Kassentherapeuten, die Ihnen kein Behandlungsangebot machen konnten.
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Der Zeitraum der erfolglosen Suche sollte ca. 3 Monate dokumentieren.
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In der Dokumentation sollte nicht nur "niemanden erreicht" notiert
sein, sondern die Antwort, die Sie per E-Mail oder in der
Sprechstunde erhalten haben sollte notiert werden. Aus der Antwort
sollte hervorgehen, dass Sie keinen Therapieplatz absehbar
angeboten bekommen haben. -
Dafür können Sie auch www.psych-info.de oder www.therapie.de
nutzen und den Filter "Kassensitz" oder "GKV" wählen.
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Telefonprotokoll über Ihre Kontakte mit der Terminservicestelle
Wenn Sie diese vier Schritte erledigt haben, erhalten Sie von meiner Seite noch Dokumente, die Sie dann zusammen mit einem Anschreiben an Ihre Krankenkasse schicken.
Unterstützung bei der Kostenerstattung
Bitte kontaktieren Sie mich, wenn Sie bei mir eine Psychotherapie über Kostenerstattung wahrnehmen wollen. Ich werde Sie dabei Schritt für Schritt begleiten, so dass Sie einen optimalen Antrag auf Kostenerstattung stellen können.
Weitere Hilfe und Informationen:
Sehr gute Informationen zur Kostenerstattung gibt www.kassenwatch.de
Weitere Informationen zur Kostenerstattung: www.therapie.de
Ablauf Psychotherapie
Nach einer Bewilligung der Kostenerstattung durch ihre GKV können wir folgende Termine absprechen:
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Probatorische Sitzungen
Ein persönlicher Kontakt zwischen PatientIn und Therapeut ist für die Sitzungen in der Probatorik im Rahmen der GKV erforderlich. -
Kurzzeittherapie 1
Im Rahmen der sogenannten "Kurzzeittherapie 1" stehen 12 Sitzungen à 50 min. zur Verfügung. Je nach Bedarf können Doppelsitzungen und auch Sitzungen per Videoschaltung stattfinden. -
Weiterführende Therapie
Der Fokus meines psychotherapeutischen Angebotes liegt in einer vertieften diagnostischen Klärung, Edukation und ersten Behandlung. Sollte es danach indiziert sein, dass eine vertiefende Behandlung notwendig und gewünscht ist, können weitere Stunden beantragt werden. Diese können auch durch einen Kollegen oder eine Kollegin (mit oder ohne Kassensitz) übernommen werden.